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Zweiter Deutscher Gläubiger Kongress
Sanierung unter ESUG-Insolvenzschutz – eine neue strategische Option bewährt sich in der Praxis

05. Juni 2013 | 9.30 bis 17 Uhr | Swissotel Düsseldorf/Neuss

Ein Jahr nach Inkrafttreten des ESUG wird überdeutlich, dass sich das neue Recht nicht nur tagtäglich in der Sanierung unter Insolvenzschutz bewährt, sondern dass auch mehr und mehr Unternehmen den immer noch erforderlichen Mut fassen und sich unter den Schutz der Insolvenzordnung zur Überwindung manifester Krisen stellen. Eigenverwaltung, Schutzschirm und vorläufige Gläubigerausschüsse sind inzwischen stehende Begriffe und die Professionalisierung in Beratung und Begleitung nimmt – zwar noch recht langsam – Fahrt auf. Im

Mittelpunkt des 2. Deutschen Gläubigerkongresses stehen Erfahrungsberichte von Geschäftsführern und Vorständen sanierter Unternehmen, die über “ihre erfolgreiche Insolvenz” sprechen. Darüber hinaus können Sie Beiträge praxiserprobter Berater, Kreditinstitute, Insolvenzverwalter, Gläubiger verfolgen. Vorträge über die aktuelle Rechtsentwicklung sowie zentrale Fragen der Unternehmenssteuerung in der Krise und Insolvenz runden das Kongressprogramm ab. Der 2. Deutsche Gläubigerkongress schließt mit einem Forderungskatalog zu Verbesserung des Insolvenzrechts und zur weiteren Stärkung der Gläubiger.

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Vorstellung
Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.

 Was ist das DIAI?

Das Deutsche Institut für angewandetes Insolvenzrecht ist ein unabhängiges, nicht interessengebundenes Institut von derzeit 20 Hochschullehrern an 20 Fachhochschulen und Universitäten in ganz Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und dem Insolvenzrecht insbesondere widmen und dabei mit derzeit 65 Kooperationspartnern (Instituten, Insolvenzverwalterkanzleien, Beratungsgesellschaften etc.) zusammenarbeiten. Der Leitgedanke des Instituts ist die Verbesserung der Sanierungschancen für Unternehmen und die Veränderung des Bewusstseins hin zu einer "Kultur der zweiten Chance" als ein Antwort auch auf das immer noch verbreitete, aber längst überkommene Bankrottdenken breiter gesellschaftlicher Kreise.

Was will das DIAI?

1. Entwicklung von Studiengängen und Curricula für die Bereiche Sanierungs- und Insolvenzmanagement mit dem Ziel einer qualifizierten, wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung in enger Kooperation mit den Erfordernissen der Unternehmens- und Sanierungsberatung sowie der Insolvenzabwicklung

2. Beständiger Ausbau eines deutschlandweiten Netzwerks von Hochschulen in Sachen Insolvenzrecht und Sanierungsmanagement mit dem Ziel der Implementierung des Insolvenzrechts in allen wirtschaftsrechtlichen Fachbereiche der beteiligten Hochschulen. Dazu gehören auch empirische Forschungsvorhaben zum Entstehen und zur Abwicklung von Insolvenzen auch im Rahmen einer Auswertung von Insolvenzakten bei Gerichten oder Verwaltern. Hingekommen ist ein deutschlandweites Netzwerk für Praktikums- und Praxissemesterplätze in Unternehmensberatungen, bei Insolvenzverwaltern und bei Insolvenzgerichten sowie ein Austausch von Lehr- und Lerninhalten, die über das Institut koordiniert werden.

3. In Kooperation mit allen Beteiligten und Betroffenen wird die Schaffung von Qualitätsstandards für die Auswahl und Tätigkeit in Insolvenzverfahren (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung – Governance of Insolvency) angestrebt, zugleich soll die Gesetzgebung durch Vorschläge des Instituts bei der Weiterentwicklung des Insolvenzrechts unterstützt werden.

4. Das DIAI pflegt und baut Kooperation der regionalen Netzwerke mit örtlichen (am Sitz und im Umfeld der jeweiligen Hochschule) Unternehmen, IHK`s, Banken, Sparkassen, Verwaltern, Gerichten etc. aus, um das Thema Krisenfrüherkennung, Insolvenz, Sanierung in Form von Seminaren, Vorträgen, Beiträgen für die regionale Presse und andere Interessengruppen regional zu erschließen und die Informationen zu verbessern und zu vertiefen sowie als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

5. Überregional vefolgt das DIAI das Ziel, durch koordinierte Öffentlichkeitsarbeit und einen "positiven" Pressespiegel im Sinne der Regionalnachrichten aus der ZInsO eine Gegeninformation zum tief verwurzelten Bankrottdenken aufzubauen undzu verdeutlichen, dass auch die Insolvenz immer noch eine Chance für einen Neuanfang birgt. Zugleich sollten die vielfältigen Daten und Erkenntnisse zur Krisensymptomatik für Studienzwecke genutzt werden und als Basisdaten Eingang in wissenschaftliche Forschung finden.

6. Innerhalb des Instituts sind Kompetenzbereiche zu bestimmten Themenbereichen geschaffen, die sich mit spezifischen insolvenz-, gesellschafts- oder steuerrechtlichen Fragestellungen befassen und externen wie internen Ratsuchenden Ansprechpartner zu bestimmten Problemkreisen vermitteln.

7. Angestrebt werden Kooperationen mit inländischen und ausländischen Institutionen, die sich wie das DIAI mit Fragen der Krisenfrüherkennung, Sanierung und Insolvenz befassen.

Wie kann man die Arbeit des DIAI unterstützen?

Die beste Art der Unterstützung ist der Eintritt in das Institut als Fördermitglied. Gegen einen Jahresbeitrag von 100,-€ nehmen Sie an den Ergebnissen der Arbeit des Instituts teil, werden regelmäßig über Arbeits- und Forschungsvorhaben informiert, können aber auch eigene Ideen und Vorschläge einbringen oder mit eigenen Anregungen bestimmte Fragen in den Fokus des Instituts rücken.





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