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Gründung
Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Seit der Tagung der Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht an Hochschulen 2002 in Kiel und 2003 in Remagen gibt es Überlegungen, mit einem „freien“ Institut das Insolvenzrecht als wichtigen Teil des Wirtschaftrechts und der Betriebswirtschaft zu einem eigenen Arbeits- und Forschungsschwerpunkt an den deutschen Hochschulen zu etablieren.
Hierzu haben in Diskussionen und Treffen die Kollegen Harald Ehlers (Kiel), Hugo Grote (Köln), Achim Albrecht (Recklinghausen) sowie Udo Beer (Kiel) wesentliche Beiträge geleistet.
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Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Seit der Tagung der Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht an Hochschulen 2002 in Kiel und 2003 in Remagen gibt es Überlegungen, mit einem „freien“ Institut das Insolvenzrecht als wichtigen Teil des Wirtschaftrechts und der Betriebswirtschaft zu einem eigenen Arbeits- und Forschungsschwerpunkt an den deutschen Hochschulen zu etablieren.
Hierzu haben in Diskussionen und Treffen die Kollegen Harald Ehlers (Kiel), Hugo Grote (Köln), Achim Albrecht (Recklinghausen) sowie Udo Beer (Kiel) wesentliche Beiträge geleistet.
Am 11. Juni 2004 ist die Gründung durch Professoren verschiedener Hochschulen erfolgt.
Maßgebend waren dabei die nachfolgenden Überlegungen:
Im Zuge der Insolvenzrechtsreform hat das Insolvenzrecht einen neuen Stellenwert erhalten. Das neue Recht hat die Aufmerksamkeit aller an Insolvenzverfahren Beteiligten, aber auch der interessierten Öffentlichkeit gefunden. Auch aus dem Ausland werden das Gesetz und seine Umsetzung mit regem Interesse verfolgt.
Der neue Stellenwert dokumentiert sich in zahlreichen Aktivitäten und einer lebhaften Auseinandersetzung auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Vorhandene Arbeitskreise zum Insolvenzrecht erhalten neuen Zulauf; weitere örtliche und regionale Arbeitskreise werden gegründet, Fortbildungsveranstaltungen finden reges Interesse. Ein "Fachanwalt für Insolvenzrecht" ist eingeführt worden. Publikationen überschwemmen den Markt. Zugleich zeigen sich Mängel und Lücken des neuen Rechts, die lebhafte Diskussionen bis hin zu gesetzgeberischen Aktivitäten hervorrufen. Zugleich aber gilt es auch festzustellen, dass das neue Recht mit seinen in der Krise hilfreichen Instrumenten in der unternehmerischen Praxis noch weitgehend unbekannt ist und daher auch bei krisenhaften Entwicklungen nur sehr zögerlich eingesetzt wird.
Die gegenwärtige Organisation insolvenzrechtlicher Aktivitäten ist gekennzeichnet durch inhaltliche und regionale Zersplitterung und eine vielfach deutlich erkennbare Interessenorientierung der jeweilig Teilnehmenden.
Was fehlt, ist eine neutrale und zentrale Institution, die als nicht interessengeleiteter Ansprechpartner überregional zur Verfügung steht und bereit ist, die verschiedenen Sichtweisen zu bündeln und unabhängigen Sachverstand anzubieten. Diese Aufgabe sollte eine "Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)" übernehmen.
Dabei kann und darf es nicht darum gehen, vorhandenen Organisationen "das Wasser abzugraben", sondern nur darum, das vorhandene Spektrum um eine übergreifende Organisation zu ergänzen, die in der Lage ist, die beteiligten Interessen unter einem Dach zusammenzuführen, zu artikulieren und fortzuentwickeln, die Diskussion über notwendige gesetzgeberische Anpassungen voranzutreiben, als zentraler Ansprechpartner für alle Interessierten - vom einzelnen Beteiligten bis hin zum Gesetzgeber - zur Verfügung zu stehen und wichtige Servicefunktionen zu erfüllen.
Für die Erfüllung dieser Aufgabe sind die Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht aufgrund ihrer eigenen Praxiserfahrung und ihrer engen Praxisbindung in besonderer Weise geeignet
Die Idee des Instituts gründet sich daher auch auf mehrere Säulen:
1. Schaffung eines deutschlandweiten Netzwerks von Hochschulen in Sachen Insolvenzrecht und Sanierungsmanagement mit dem Ziel der Implementierung des Insolvenzrechts in alle wirtschaftlichen Fachbereiche der beteiligten Hochschulen sowie des Austausches und der Entwicklung von Themen für Diplom- und Seminararbeiten, die dann z. B. auch abgestimmt parallel mehrfach vergeben werden, um regionale Unterschiede herauszuarbeiten.
Dazu gehören auch empirische Arbeiten zum Entstehen und zur Abwicklung von Insolvenzen auch im Rahmen einer Auswertung von Insolvenzakten bei Gerichten oder Verwaltern. Hinzukommen soll ein deutschlandweites Netzwerk für Praktikums- und Praxissemesterplätze in Unternehmensberatungen, bei Insolvenzverwaltern und bei Insolvenzgerichten sowie ein Austausch von Lehr- und Lerninhalten, die über das Institut koordiniert werden sollten. Zugleich sollte das Institut "Vermittlungsbörse" für nachgefragte Gutachter- und Vortragstätigkeit sein.
2. Kooperation des Netzwerkes mit örtlichen (am Sitz und im Umfeld der jeweiligen Hochschule) Unternehmen, IHK`s, Banken, Sparkassen, Verwaltern, Gerichten etc. um das Thema Krisenfrüherkennung, Insolvenz, Sanierung in Form von Seminaren, Vorträgen, Beiträgen für die regionale Presse und andere Interessengruppen regional zu erschließen und die Informationen zu verbessern und zu vertiefen sowie als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
3. Überregional - und da kommen die Kooperationspartner ins Spiel - sollte versucht werden, durch koordinierte Öffentlichkeitsarbeit und einen "positiven" Pressespiegel im Sinne der Regionalnachrichten aus der ZInsO eine Gegeninformation zum tief verwurzelten Bankrottdenken aufzubauen. Zugleich sollten die vielfältigen Daten und Erkenntnisse bei z.B. Creditreform und dem IFM für Studienzwecke genutzt werden und als Basisdaten Eingang in wissenschaftliche Forschung finden, bei denen wir als Hochschullehrer bestimmte Fragen - auch des europäischen Insolvenzrechts - aufgreifen und in Form von Forschungsergebnissen publizieren.
4. Innerhalb des Instituts werden Kompetenzzentren zu bestimmten Themenbereichen geschaffen, die sich mit spezifischen insolvenzrechtlichen Fragestellungen befassen. So wird z.B. der Kollege Prof. Albrecht in Recklinghausen das Kompetenzzentrum für europäisches Insolvenzrecht leiten, bei dem zentral alle Information zu diesem Themenbereich zusammenlaufen und auch abgefragt werden können.
Das Institut kooperiert bereits jetzt mit dem Verband der Vereine Creditreform, dem Institut für Mittelstandsforschung (IFM) in Bonn sowie mit der Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) in Bonn, weitere Kooperationen stehen an.
Einer Kooperation mit den insolvenzrechtlichen Arbeitskreisen und den Vertretungen bzw. Organisationen der Insolvenzverwalter etc. steht das Institut positiv gegenüber.
Mitglieder als natürliche Personen können nur Professoren deutscher Hochschulen werden, ansonsten ist die Mitgliedschaft auf juristische Personen etc. beschränkt, da das Institut nicht Objekt persönlicher Eitelkeiten werden möchte. Unterstützer erhalten aber die Möglichkeit, sich als Förderer in einem Beirat zu organisieren.
Letztlich geht es also nicht darum, nur eine zentrale Anlaufstelle in Sachen Insolvenz zu schaffen, sondern darum, auf einer empirisch gesicherten und wissenschaftlich fundierten Basis das Bild von Insolvenz langfristig positiv zu verändern und die Gestaltungsspielräume in Unternehmen auch durch gezielte Information zu verdeutlichen.
Der Satzungsentwurf des DIAI fasst all diese Überlegungen mit der nachfolgenden Zweckbestimmung zusammen:
"Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege sowie Entwicklung des deutschen und europäischen Insolvenzrechts und der deutschen Insolvenzrechtspraxis durch Information und Fortbildung; Sammlung und Bereithaltung von Veröffentlichungen; Veranstaltung und Durchführung von Forschungsarbeiten; Durchführung von Vortrags- und Aussprachemöglichkeiten sowie Kongressen; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen; Unterstützung der gesetzgebenden Organe und Behörden in Fragen des Insolvenzwesens; Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, die gleichartige Bestrebungen verfolgen auf deutscher und internationaler Ebene; Förderung wissenschaftlicher Publikationen über das Insolvenzrecht und Öffentlichkeitsarbeit zu wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen."
Für die ordentlichen Mitglieder hält das Institut darüber hinaus eine Reihe von Vergünstigungen bereit.
So erhalten diese regelmäßig einen Pressespiegel zu „erfolgreichen“ Insolvenzverfahren, erhalten Presse- und Informationsmaterial der beteiligten Kooperationspartner, Lehr- und Lernmaterial zum Krisen- und Insolvenzrecht sowie eine Liste von Insolvenzverwalter, Unternehmensberatern etc. bei den Praxisplätze zur Verfügung gestellt werden. Daneben gibt es für die ordentlichen Mitglieder regelmäßig die Zeitschrift für Insolvenzrecht (ZInsO) sowie der Zeitschrift für das Insolvenzbüro (InsbürO). Austausch von Themen für Diplomarbeiten, Referaten, Anregungen für Projekte und empirische Erhebungen etc.etc.
Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Bonn
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Vorstellung
Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Was ist das DIAI?
Das Deutsche Institut für angewandetes Insolvenzrecht ist ein unabhängiges, nicht interessengebundenes Institut von derzeit 20 Hochschullehrern an 20 Fachhochschulen und Universitäten in ganz Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und dem Insolvenzrecht insbesondere widmen und dabei mit derzeit 65 Kooperationspartnern (Instituten, Insolvenzverwalterkanzleien, Beratungsgesellschaften etc.) zusammenarbeiten. Der Leitgedanke des Instituts ist die Verbesserung der Sanierungschancen für Unternehmen und die Veränderung des Bewusstseins hin zu einer "Kultur der zweiten Chance" als ein Antwort auch auf das immer noch verbreitete, aber längst überkommene Bankrottdenken breiter gesellschaftlicher Kreise.
Was will das DIAI?
1. Entwicklung von Studiengängen und Curricula für die Bereiche Sanierungs- und Insolvenzmanagement mit dem Ziel einer qualifizierten, wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung in enger Kooperation mit den Erfordernissen der Unternehmens- und Sanierungsberatung sowie der Insolvenzabwicklung
2. Beständiger Ausbau eines deutschlandweiten Netzwerks von Hochschulen in Sachen Insolvenzrecht und Sanierungsmanagement mit dem Ziel der Implementierung des Insolvenzrechts in allen wirtschaftsrechtlichen Fachbereiche der beteiligten Hochschulen. Dazu gehören auch empirische Forschungsvorhaben zum Entstehen und zur Abwicklung von Insolvenzen auch im Rahmen einer Auswertung von Insolvenzakten bei Gerichten oder Verwaltern. Hingekommen ist ein deutschlandweites Netzwerk für Praktikums- und Praxissemesterplätze in Unternehmensberatungen, bei Insolvenzverwaltern und bei Insolvenzgerichten sowie ein Austausch von Lehr- und Lerninhalten, die über das Institut koordiniert werden.
3. In Kooperation mit allen Beteiligten und Betroffenen wird die Schaffung von Qualitätsstandards für die Auswahl und Tätigkeit in Insolvenzverfahren (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung – Governance of Insolvency) angestrebt, zugleich soll die Gesetzgebung durch Vorschläge des Instituts bei der Weiterentwicklung des Insolvenzrechts unterstützt werden.
4. Das DIAI pflegt und baut Kooperation der regionalen Netzwerke mit örtlichen (am Sitz und im Umfeld der jeweiligen Hochschule) Unternehmen, IHK`s, Banken, Sparkassen, Verwaltern, Gerichten etc. aus, um das Thema Krisenfrüherkennung, Insolvenz, Sanierung in Form von Seminaren, Vorträgen, Beiträgen für die regionale Presse und andere Interessengruppen regional zu erschließen und die Informationen zu verbessern und zu vertiefen sowie als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
5. Überregional vefolgt das DIAI das Ziel, durch koordinierte Öffentlichkeitsarbeit und einen "positiven" Pressespiegel im Sinne der Regionalnachrichten aus der ZInsO eine Gegeninformation zum tief verwurzelten Bankrottdenken aufzubauen undzu verdeutlichen, dass auch die Insolvenz immer noch eine Chance für einen Neuanfang birgt. Zugleich sollten die vielfältigen Daten und Erkenntnisse zur Krisensymptomatik für Studienzwecke genutzt werden und als Basisdaten Eingang in wissenschaftliche Forschung finden.
6. Innerhalb des Instituts sind Kompetenzbereiche zu bestimmten Themenbereichen geschaffen, die sich mit spezifischen insolvenz-, gesellschafts- oder steuerrechtlichen Fragestellungen befassen und externen wie internen Ratsuchenden Ansprechpartner zu bestimmten Problemkreisen vermitteln.
7. Angestrebt werden Kooperationen mit inländischen und ausländischen Institutionen, die sich wie das DIAI mit Fragen der Krisenfrüherkennung, Sanierung und Insolvenz befassen.
Wie kann man die Arbeit des DIAI unterstützen?
Die beste Art der Unterstützung ist der Eintritt in das Institut als Fördermitglied. Gegen einen Jahresbeitrag von 100,-€ nehmen Sie an den Ergebnissen der Arbeit des Instituts teil, werden regelmäßig über Arbeits- und Forschungsvorhaben informiert, können aber auch eigene Ideen und Vorschläge einbringen oder mit eigenen Anregungen bestimmte Fragen in den Fokus des Instituts rücken.
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