Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V., mail: info@diai.org
Aufgrund des relativ neuen Rechts, der enorm hohen Antragshürden sowie einer interessenausgleichenden Vorarbeit unter Einbezug der wesentlichen Gläubiger, kommt für eine Sanierung unter Insolvenzschutz nur eine sehr kleine Gruppe von Beratern oder Kanzleien infrage. Das hängt schlicht damit zusammen, dass ein geeigneter Berater sowohl Erfahrungen und Kompetenzen in der außergerichtlichen und der gerichtlichen Sanierung haben muss und auch personell über die für eine operative Sanierung notwendige Infrastruktur in Form erfahrenen eigenen Personals verfügt.
Schenken Sie der üblichen Hochglanzwerbung von Unternehmensberatern oder selbst ernannten Sanierern keinen Glauben, sondern entscheiden Sie sich allein nach objektiven Kriterien. Denn von
dem für Sie und Ihr Unternehmen „richtigen“ Berater in der Krise, hängen das Schicksal vieler Menschen und der Erfolg der Sanierung schlechthin ab. Sie können sich aber auch von den Erfahrungen
anderer Unternehmen leiten lassen, die bereits ein solches Sanierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ein guter, seriöser Sanierer wird Ihnen gerne die notwendigen Kontakte ermöglichen –
Sie können sich aber auch über die ESUG-Hotline des DIAI selbst einen unabhängigen Überblick verschaffen. Einen Überblick über besonders qualifizierte ESUG-Berater finden Sie beim Bundesverband
ESUG e.V. (www.bv-esug.de).
Folgende Kriterien für die Auswahl eines professionell agierenden, seriösen und erfahrenen ESUG-Beraters und –Sanierers sind allgemein anerkannt und auch für Sie prüfbar:
Lassen Sie sich daher von einem Berater die vorgenannten Angaben machen, Kontaktdaten übermitteln und entscheiden Sie sich erst nach Prüfung dieser Kriterien, ob der Berater wirklich auch der für Sie richtige Berater ist.