Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V., mail: info@diai.org
1,5 Jahre nach Inkrafttreten des ESUG ist der Kreis der besonders erfahrenen Berater und Sanierer unter Insolvenzschutz mit umfassender Praxiserfahrung immer noch sehr klein. Die qualifizierte Aus – und Weiterbildung mit der spezifischen Ausrichtung eines „Geprüften ESUG-Beraters“ wird erst zum Ende des Jahres 2013 die ersten Absolventen ausweisen, sodass es bis dahin bei einer Empfehlung bleiben muss. Diese orientiert sich daran, ob eine bestimmte Person oder Kanzlei sich in ganz besonderer Weise für den Bereich „Sanierung unter Insolvenzschutz“ qualifiziert hat, einen nachhaltigen Sanierungsansatz verfolgt und über eine inzwischen ausreichende, branchenübergreifende Erfahrung mit dem neuen Recht verfügt, um eine objektive und qualitativ basierte Empfehlung abgeben zu können.
Sanierung im Sinne des DIAI ist dabei allein eine sich an der Wertschöpfungskette des Unternehmens orientierende und nachhaltige Wiederherstellung der Renditefähigkeit eines marktfähigen Unternehmens – nicht eine sog. übertragende Sanierung, bei der die Aufgabe der operativen Sanierung auf einen Dritten verlagert wird. Bestes Beispiel für eine gelungene Sanierung unter Insolvenzschutz im Sinne des DIAI ist beispielhaft die Woolworth-Insolvenz gewesen, während die Karstadt.-Insolvenz der typische Fall eines gelungenen Verkaufs, nicht aber einer Sanierung unter Insolvenzschutz gewesen ist.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des DIAI nur solche Personen als Sanierer unter Insolvenzschutz in die engere Wahl für eine Empfehlung einbezogen, die über langjährige Sanierungs- und Planerfahrungen verfügen, seit 2012 mindestens 10 ESUG-Verfahren in Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm vorbereitet und umgesetzt haben, sowie als Sanierer das Unternehmen auch in der Insolvenz begleitet und das Sanierungsverfahren am Ende erfolgreich im Sinne der Gläubiger des Unternehmens abgeschlossen haben. Die nachfolgende Auflistung ist notwendig unvollständig und wird fortlaufend ergänzt und erweitert werden.
Dr. Hubert Ampferl, Kanzlei Dr. Beck & Partner, Nürnberg; Herr Dr. Ampferl ist Dipl.-Betriebswirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit vielen Jahren anerkannter Insolvenzverwalter und Sachwalter. Er ist Partner in der überaus renommierten und sanierungsorientierten Kanzlei, die vor vielen Jahren von Dr. Siegfried Beck gegründet worden ist.
Biner Bähr, White & Case, Düsseldorf. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht zählt zu den renommiertesten Insolvenzverwaltern in Deutschland und verfügt insbesondere über Erfahrungen mit komplexen Konzernstrukturen sowie in der Restrukturierung. Seine Kompetenz hat er frühzeitig auch als Sachwalter in Schutzschirmverfahren und anderen ESUG-Verfahren eingebracht, so bei der Heimtextilkette Frick mit mehr als 80 Filialen in Deutschland.
Robert Buchalik, Buchalik Brömmekamp, Düsseldorf. Robert Buchalik ist Rechtsanwalt und Unternehmensberater und seit fast 20 Jahren auf die Restrukturierung von Unternehmen auch unter Insolvenzschutz spezialisiert. Seine Schwerpunkte im Bankenrecht, der Finanzierung und dem Insolvenz- und Sanierungsrecht haben ihn mit fast 100 ESUG-Sanierungen zu einem der erfolgreichsten Sanierer unter dem neuen Recht werden lassen. Die besondere Stärke der Kanzlei liegt in einer interdisziplinären und ganzheitlichen Beratung sowie in der Konzeptumsetzung.
Stefan Burk, BURK AG, Greven: Stefan Burk ist Dipl. Bankbetriebswirt und Vorstand der BURK AG , eine auf Insolvenzprophylaxe und Krisenintervention spezialisierte Unternehmensberatung. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen branchenunabhängig im Bereich der Konfliktberatung, der Restrukturierung und Sanierung sowie im Interim-Management.
Arndt Geiwitz, Schneider Geiwitz, Ulm. Der Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehört zur Spitzengruppe der deutschen Insolvenzverwalter und ist doch zugleich aufgrund seiner kaufmännisch-unternehmerischen Ausrichtung im Kreis der RA-Insolvenzverwalter fast ein Exot, aber ein überaus erfolgreicher. Er hat als einer der ersten Insolvenzverwalter die Chancen des neuen Rechts erkannt und bereits frühzeitig und erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
Ottmar Hermann, Hermann RWS, Frankfurt. Ottmar Hermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat umfassende Erfahrung bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren jeder Größenordnung, insbesondere auch bei der Fortführung von mittelständischen Betrieben. Höchste Zuverlässigkeit, Transparenz und ein klares Konzept bei der Lösung komplexer insolvenzrechtlicher und unternehmerischer Aufgaben sind seine Maxime, der er auch unter der Geltung des ESUG treu geblieben ist.
Alexander Reus, anchor Rechtsanwälte, München. Der Industriekaufmann, Betriebswirt und Rechtsanwalt hat schon sehr früh sein Herz an den Insolvenzplan als Gestaltungselement in der Sanierung unter Insolvenzschutz entdeckt und konsequent weiterentwickelt. Die Partnerschaft anchor Rechtsanwälte ist ein Hybrid zwischen Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung, mit einer Spezialisierung auf das Insolvenzrecht – und dies wiederum mit einer klaren Restrukturierungsperspektive. Anchor hat in vielen ESUG-Verfahren unterschiedlicher Größenordnung Insolvenzpläne beraten und erfolgreich umgesetzt.
Jan H. Wilhelm, hww, Hamburg.Jan H. Wilhelm berät seit vielen Jahren sanierungsbegleitend Unternehmen und Organisationen, die sich in einer Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens befinden, begleitet aber inzwischen auch Unternehmen in der der und in die Eigenverwaltung unter ESUG. Im Fokus der Arbeit von Jan Wilhelm stehen seit Jahrzehnten Lösungen, die einer Fortführung des Unternehmens und damit dem Werteerhalt dienen. Kaum ein deutscher Insolvenvzerwalter verfügt über ein so ausgeprägtes unternehmerisches Denken und Handeln, seine erfolgreichen Sanierungsquoten sind enorm.