Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V., mail: info@diai.org
Gerade als Unternehmens- und Restrukturierungsberater, Interimsmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind Sie mit dem Thema Krise, Sanierung und einer möglichen Insolvenz des Öfteren intensiv befasst. Wir haben uns daher bei HDI Jahreis & Kollegen lange mit diesem Thema beschäftigt und mit vielen Ihrer Kollegen und Fachleuten dazu optimierte Versicherungskonzepte entwickelt und erfolgreich zur Verfügung gestellt. Denn auch weit vor einer späteren Insolvenz sollten Sie sicher aufgestellt sein.
Wir bieten Ihnen hiermit in Zusammenarbeit mit der DIAI e.V. genau den passenden und auf Sie zugeschnittenen Versicherungsschutz an, im Rahmen lhrer Berufsausübung für die Tätigkeit
als Sanierungs- und Krisenberater
als Restrukturier und ESUG-Berater
als CRO in der Eigenverwaltung nach § 270 InsO
als Generalbevollmächtigter in der Eigenverwaltung nach § 270 InsO
als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 80 ff. Sta RUG)
als Sanierungsmoderator (§§ 100ff. StaRUG)
als Sanierungsgeschäftsführer (d. h. in Organstellung)
als Sanierungsbevollmächtigter (d. h. ohne Organstellung)
als (vorläufiger) Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG)
als Insolvenzverwalter
als Sachverwalter
als Gläubigerausschussmitglied
als Sachverständiger nach InsO
als Treuhänder
und auch für ein branchenspezifisches Deckungskonzept des Schuldners
Weitere interessante Informationen finden Sie auf www.jahreis-kollegen.de oder www.hdi-jahreis.de
Die umfassende Reform des deutschen Insolvenzrechts im Jahre 2012 stärkte erfolgreich das Konzept der Eigenverwaltung. Anstelle eines von Gericht und Verwalter dominierten Verfahrens tritt hierbei das wirtschaftlich verantwortungsvolle Handeln des Unternehmers - klar ausgerichtet auf den Vorteil von Gläubigern und Arbeitnehmern, überwacht durch Gläubigerausschuss und Sachwalter.
In ihrem kürzlich in der Controlling & Management Review veröffentlichten Artikel zeigen Michael Geulen und Matthias D. Mahlendorf Voraussetzungen und Vorteile einer erfolgreichen Eigenverwaltung auf und skizzieren bisherigen Erfolg und weiteres Verbesserungspotential der ESUG-Reform. Neben der Geschäftsleitung, so die These, kommt insbesondere dem Controlling eine herausragende Rolle beim selbstverwalteten Verfahren zu. Frühzeitiges Erkennen der Krisensituation bleibt ebenso wichtig wie eine detaillierte Kenntnis des gesetzlichen Rahmens in welchem das bedrohte Unternehmen zu manövrieren ist. Gelingt dies, kann die Eigenverwaltung insbesondere für Großverfahren eine sinnvolle Alternative zum Regelverfahren sein - konkrete Zahlen sechs Jahre nach Einführung der Reform belegen dies bereits.
Ein Unternehmen in existenzieller Krise zu steuern, ist für alle ...
Der Original-Beitrag ist erschienen in Ausgabe 7/2018, S. 62 ff., der Controlling & Management Review. Den gesamten Artikel "Auf dem Weg zu einer neuen Kultur der zweiten Chance" können Sie derzeit kostenfrei auf Springer Professional, einem Angebot der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, unter folgendem Link lesen: www.springerprofessional.de/link/16178604.
Termin: Donnerstag, 16. Juni 2022 ab 13.00 Uhr, Freitag, 17. Juni 2022 ab 9.00 Uhr
Ort: Grandhotel Petersberg, Königswinter
Veranstalter: Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) und Bundesverband ESUG und Sanierung e.V. (BV ESUG)
15.12.2016. Bonn/Düsseldorf. Mit dem Interimmanager Frank Mittendorf hat das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) den 100. ESUG-Berater zertifiziert. Seit drei Jahren bietet das DIAI und der Bundesverband ESUG und Sanierung für Manager, Berater und Rechtsanwälte die sechstägige Fortbildung mit dem Schwerpunkt des neuen Insolvenzrechtes.
Düsseldorf, 28. November 2016. 67 Prozent der Unternehmen sehen das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung. Zu diesem Ergebnis kam eine Befragung der Creditreform, des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Bundesverbandes ESUG und Sanierung (BV ESUG).
Düsseldorf, 15. Mai 2014. Drei von vier Unternehmen sehen die neuen Möglichkeiten des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewätigung. Darüber hinaus wollen 40 Prozent der Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage eine Sanierung unter Insolvenzschutz nutzen. Zu diesem überraschend positiven Ergebnis kam die Frühjahrsbefragung 2014 der Creditreform, des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Bundesverbandes der ESUG Berater Deutschland (BV ESUG), an der sich knapp 4.000 Unternehmen beteiligt haben.